Dieses Master Service Agreement ("Vereinbarung") wird zwischen DATAHUB-IX ("Anbieter") und der im jeweiligen Order Form genannten Einheit ("Kunde") geschlossen. Sie regelt alle Leistungen, die der Anbieter dem Kunden erbringt.
1. Definitionen
- Leistung — Peering-Ports, Route-Server-Zugang, Cloud-Connect-Circuits, Colocation, Cross-Connects, DDoS-Schutz, Anycast DNS oder andere in einem Order Form aufgeführte Leistungen.
- Order Form — eine schriftlich oder elektronisch erteilte Bestellung, die von beiden Parteien unterzeichnet ist und auf diese Vereinbarung Bezug nimmt.
- Laufzeit — die im Order Form festgelegte Dauer mit automatischer Verlängerung gemäß §5.
2. Leistungserbringung
Der Anbieter erbringt die Leistung gemäß dem Order Form und dem geltenden Service Level Agreement (SLA). Verfügbarkeitsziele, Gutschriften und Ausschlüsse sind im SLA beschrieben.
3. Zulässige Nutzung
Der Kunde hält die Acceptable Use Policy ein. Der Anbieter kann die Leistung bei Verstößen gemäß der AUP aussetzen.
4. Entgelte & Rechnungsstellung
- Wiederkehrende Entgelte werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Einmalige Setup-Gebühren werden bei Annahme des Auftrags fällig.
- Rechnungen sind 30 Tage netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder dem gesetzlich höchstzulässigen Satz an, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
- Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anfallender Steuern.
5. Laufzeit & Kündigung
Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate, sofern im Order Form nichts anderes festgelegt ist. Verlängerungen erfolgen automatisch um aufeinanderfolgende 12-Monats-Zeiträume, sofern nicht eine Partei die Nichtverlängerung mit einer Frist von 90 Tagen schriftlich anzeigt. Eine vorzeitige Kündigung löst eine Gebühr in Höhe von 50 % der wiederkehrenden Entgelte für die verbleibende Laufzeit aus.
6. Haftungsbeschränkung
Die Gesamthaftung jeder Partei aus dieser Vereinbarung ist auf die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem haftungsauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt. Keine Partei haftet für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
7. Vertraulichkeit
Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei mindestens mit derselben Sorgfalt wie ihre eigenen vertraulichen Informationen, jedoch nicht weniger als mit angemessener Sorgfalt.
8. Datenschutz
Die Parteien halten geltendes Datenschutzrecht einschließlich der DSGVO ein. Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter für personenbezogene Daten, die über die Leistung übertragen werden. Einzelheiten siehe Datenschutzerklärung.
9. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht. Streitigkeiten werden vor den Gerichten in Zürich beigelegt; jede Partei kann jedoch einstweiligen Rechtsschutz vor jedem zuständigen Gericht beantragen.
10. Mitteilungen
Betriebliche Mitteilungen: [email protected]. Rechtliche Mitteilungen: [email protected].
MSA Version 1.0 — Gültig ab 2026-04-01 — DATAHUB-IX (AS202192)